Einspeisevergütung
Für Strom, den Sie ins Netz geben, zahlt der Netzbetreiber eine gesetzlich festgelegte Vergütung. Der Satz hängt vom Inbetriebnahme-Datum ab und sinkt regelmäßig — wir nennen Ihnen den tagesaktuellen Wert im Angebot.
Von der Idee zur Inbetriebnahme
Sie sollen jederzeit wissen, was gerade passiert und was als Nächstes kommt. Deshalb steht der Ablauf hier vollständig — auch die Stellen, an denen Behörden und Netzbetreiber Zeit brauchen.
Der längste Teil einer Solaranlage ist nicht die Montage — es ist die Planung davor.
Telefonat oder Termin vor Ort. Wir fragen nach Verbrauch, Heizung, Auto und Plänen. Danach wissen Sie, ob sich eine Anlage für Sie überhaupt lohnt — auch wenn die Antwort einmal „noch nicht" lautet.
Dachfläche, Neigung, Ausrichtung, Verschattung, Zustand der Eindeckung, Zählerschrank. Daraus entsteht die Auslegung: Modulzahl, Wechselrichter, Speichergröße.
Ein Festpreis, eine Ertragsprognose und eine Wirtschaftlichkeitsrechnung — keine Kleingedruckt-Überraschungen. Sie entscheiden in Ruhe, wir drängen nicht.
Unterkonstruktion, Module, Wechselrichter, Speicher, Zählerschrank. In der Regel ein bis zwei Tage. Wetter kann Termine verschieben — dann sagen wir es Ihnen, statt Sie warten zu lassen.
Anmeldung, Zählerwechsel, Registereintrag und Inbetriebnahme übernehmen wir. Am Ende bekommen Sie die Anlage erklärt — inklusive App, damit Sie sehen, was Ihr Dach tut.
Ehrlich gesagt
Eine Kundin hat im Dezember beauftragt, Schnee hat die Montage verschoben, im April lief die Anlage. Das steht so in ihrer Bewertung — und sie hat trotzdem fünf Sterne gegeben, weil sie wusste, woran sie ist.
Geld vom Staat
Für Strom, den Sie ins Netz geben, zahlt der Netzbetreiber eine gesetzlich festgelegte Vergütung. Der Satz hängt vom Inbetriebnahme-Datum ab und sinkt regelmäßig — wir nennen Ihnen den tagesaktuellen Wert im Angebot.
Für Speicher, Wärmepumpe und Sanierung gibt es Bundes- und Landesprogramme. Welche in Ihrem Fall greifen, prüfen wir vor dem Angebot — Zusagen macht ausschließlich die jeweilige Förderstelle.
Für viele Anlagen auf Wohngebäuden gilt der Nullsteuersatz auf Lieferung und Installation. Ob das für Sie zutrifft, klärt Ihr Steuerberater — diese Seite ersetzt keine Steuerberatung.
Stand dieser Angaben: 07.09.2026. Fördersätze und Vergütungen ändern sich; maßgeblich ist immer der Stand am Tag Ihrer Inbetriebnahme.